Hartz IV: Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können. So entschied das SG Berlin (Az. S 162 AS 14273/17 ER).

Weitere Informationen: Hartz IV: Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

Quelle: www.datev.de

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