Hausbesitzer muss wegen ungerechtfertigten Auslösens seiner Alarmanlage Gebühr für Polizeieinsatz zahlen

Kategorie: Recht | 5. Mai 2020

Wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, muss auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 1063/19).

Weitere Informationen: Hausbesitzer muss wegen ungerechtfertigten Auslösens seiner Alarmanlage Gebühr für Polizeieinsatz zahlen

Quelle: www.datev.de

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