Hauskauf – Holzwurm inklusive: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

Kategorie: Recht | 16. November 2018

Das OLG Braunschweig entschied, dass trotz Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses zwischen Käufer und Verkäufer eines Hauses erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes einen Mangel darstellen kann, der zum Rücktritt berechtigt (Az. 9 U 51/17).

Weitere Informationen: Hauskauf – Holzwurm inklusive: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

Quelle: www.datev.de

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