Hautstraffungs-OP gilt als genehmigt bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2019
Das SG Heilbronn entschied, dass eine beantragte Hautstraffungs-Operation als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig entscheidet und über eine Verzögerung nur mit nicht unterschriebenem Schreiben informiert (Az. S 14 KR 3166/18).
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Quelle: www.datev.de