Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern durch Uber fällt unter die von den EU-Mitgliedstaaten regelbaren Verkehrsdienstleistungen

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Laut EuGH fällt die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern unter die Verkehrsdienstleistungen. Die Mitgliedstaaten können daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird (Rs. C-434/15).

Weitere Informationen: Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern durch Uber fällt unter die von den EU-Mitgliedstaaten regelbaren Verkehrsdienstleistungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen . . . ...

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines . . . ... [weiterlesen]

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung . . . ...

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv