Herzschlag verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden
Kategorie: Recht | 15. November 2019
Das OLG Oldenburg hat einem heute 8-jährigen Mädchen 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die Klinik sowie die beklagte Ärztin verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird (Az. 5 U 108/18).
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Quelle: www.datev.de