Hessische Finanzämter wahren auch im Jahr 2017 den "Weihnachtsfrieden"

Kategorie: Steuern | 12. Dezember 2017

Die Hessische Finanzverwaltung wird in der Zeit vom 20.12. bis 31.12.2017 keine Maßnahmen gegenüber Steuerpflichtigen ergreifen. Dies gelte jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheine.

Weitere Informationen: Hessische Finanzämter wahren auch im Jahr 2017 den "Weihnachtsfrieden"

Quelle: www.datev.de

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