Hessisches Finanzgericht: Kindergeldantrag nicht per beA

Kategorie: Steuern und Recht | 20. November 2023

Eine Übermittlung des Kindergeldantrags (ausschließlich) über das elektronische Anwaltspostfach (beA) ersetzt die Unterschrift nicht, sodass ein auf diesem Weg übermittelter Kindergeldantrag nicht wirksam gestellt ist. So entschied das FG Hessen (Az. 9 K 39/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig . . .

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A . . . ... [weiterlesen]

Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im . . . ...

Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern . . . ... [weiterlesen]

Archiv