Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 17. September 2024
Das BVerfG entschied, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind (Az. 1 BvR 2133/22).
Quelle: www.datev.de