Hinterbliebenenversorgung – Altersabstandsklausel – Altersdiskriminierung

Kategorie: Recht | 20. Februar 2018

Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. So entschied das BAG (Az. 3 AZR 43/17).

Weitere Informationen: Hinterbliebenenversorgung – Altersabstandsklausel – Altersdiskriminierung

Quelle: www.datev.de

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