Hinterbliebenenversorgung – Mindestehedauer – unangemessene Benachteiligung

Kategorie: Recht | 20. Februar 2019

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen und ist unwirksam. Dies entschied das BAG (Az. 3 AZR 150/18).

Weitere Informationen: Hinterbliebenenversorgung – Mindestehedauer – unangemessene Benachteiligung

Quelle: www.datev.de

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