Hinweis auf Eignung von Sitzbezügen für Seitenairbags erforderlich
Kategorie: Recht | 18. Mai 2020
Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 241/19).
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Quelle: www.datev.de