Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers – Schadensersatz

Kategorie: Recht | 18. Februar 2020

Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. So das BAG (Az. 3 AZR 206/18).

Weitere Informationen: Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers – Schadensersatz

Quelle: www.datev.de

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