Hinweise der BaFin zur Beantragung und Verwendung des LEI sowie zur Meldepflicht von Fondsgeschäften

Kategorie: Recht | 28. Dezember 2017

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen alle Kunden, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihren Meldungen an die Aufsicht mittels Legal Entity Identifier (LEI) identifizieren. Dies betrifft neben juristischen Personen wie GmbH und eingetragene Vereine auch teilrechtsfähige Gesellschaften wie die GbR. Die BaFin weist darauf hin, dass auch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen den LEI für den Kunden beantragen kann.

Weitere Informationen: Hinweise der BaFin zur Beantragung und Verwendung des LEI sowie zur Meldepflicht von Fondsgeschäften

Quelle: www.datev.de

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