Hipp muss Werbung für Kindermilch anpassen
Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2024
Das OLG München gab einer Klage des vzbv gegen irreführende Werbeaussagen im Internet und auf der Verpackung statt. Die Hipp GmbH & Co Vertrieb GmbH darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Kinder 7x mehr an Vitamin D benötigen als Erwachsene (Az. 29 U 3902/20).
Quelle: www.datev.de