Hitzewelle: Kein Anspruch auf Verdunklungsvorhänge gegen das Sozialamt

Kategorie: Recht | 6. März 2020

Das SG Düsseldorf entschied, dass eine Sozialhilfeempfängerin keine Erstattung der Kosten für Verdunklungsvorhänge von rund 1.700 Euro vom Sozialamt verlangen kann (Az. S 17 SO 303/19 ER).

Weitere Informationen: Hitzewelle: Kein Anspruch auf Verdunklungsvorhänge gegen das Sozialamt

Quelle: www.datev.de

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