Hitzewelle: Kein Anspruch auf Verdunklungsvorhänge gegen das Sozialamt
Kategorie: Recht | 6. März 2020
Das SG Düsseldorf entschied, dass eine Sozialhilfeempfängerin keine Erstattung der Kosten für Verdunklungsvorhänge von rund 1.700 Euro vom Sozialamt verlangen kann (Az. S 17 SO 303/19 ER).
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Quelle: www.datev.de