Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadenversicherung

Kategorie: Recht | 14. November 2017

Das OLG Frankfurt a. M. hat klargestellt, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird (Az. 7 U 53/16).

Weitere Informationen: Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadenversicherung

Quelle: www.datev.de

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