Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß
Kategorie: Steuern | 15. September 2017
Das FG Münster entschied, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist (Az. 10 K 2472/16).
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Quelle: www.datev.de