Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Mai 2023
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge erhöhen sich zum 01.07.2023.
Quelle: www.datev.de
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Mai 2023
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge erhöhen sich zum 01.07.2023.
Quelle: www.datev.de