Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Mai 2025
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen. Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de