Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

Kategorie: Recht | 15. April 2020

Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 28 L 119/20).

Weitere Informationen: Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

Quelle: www.datev.de

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