Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung
Kategorie: Recht | 15. April 2020
Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 28 L 119/20).
Weitere Informationen: Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung
Quelle: www.datev.de