Hund ausgebüxt – Halter haftet für ausgelöstes "Getümmel"

Kategorie: Recht | 4. Februar 2020

Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typisch tierische Verhaltensweise dar, sodass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ ein Schaden entsteht. So entschied das OLG Koblenz (Az. 12 U 249/18).

Weitere Informationen: Hund ausgebüxt – Halter haftet für ausgelöstes "Getümmel"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche . . . ...

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention . . . ... [weiterlesen]

Rechtliches Gehör: Vorsitzende drängt mehrfach zu . . . ...

Das BVerfG hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, welche . . . ... [weiterlesen]

Archiv