Hund ausgebüxt – Halter haftet für ausgelöstes "Getümmel"
Kategorie: Recht | 4. Februar 2020
Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typisch tierische Verhaltensweise dar, sodass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ ein Schaden entsteht. So entschied das OLG Koblenz (Az. 12 U 249/18).
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Quelle: www.datev.de