Hunde am Arbeitsplatz?

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Das ArbG Bonn hat der Klage eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume der Forstverwaltung zu bringen (Az. 4 Ca 181/16).

Weitere Informationen: Hunde am Arbeitsplatz?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert . . .

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim . . . ... [weiterlesen]

Archiv