Hundeführer und Treiber sind während einer Gesellschaftsjagd nicht gesetzlich unfallversichert
Kategorie: Recht | 10. Dezember 2019
Das LSG Hessen entschied, dass Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind, nicht gesetzlich unfallversichert sind (Az. L 3 U 45/17).
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Quelle: www.datev.de