Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung

Kategorie: Recht | 20. September 2017

Das VG Neustadt bestätigte, dass der Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nicht zu beanstanden ist, wenn im Blut des Kraftfahrzeugführers auch nur geringe Spuren von Codein und Morphium nachgewiesen worden sind. Dem stehe nicht entgegen, dass das toxikologische Gutachten ca. 7 Wochen nach der Blutentnahme darauf hingewiesen habe, dass sich bei der Einnahme eines codeinhaltigen Hustensafts im Körper ein Teil in Morphium verstoffwechsle (Az. 1 L 871/17).

Weitere Informationen: Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung

Quelle: www.datev.de

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