Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen
Kategorie: Steuern und Recht | 1. August 2022
Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Quelle: www.datev.de