Illegales Hochladen eines Films auf Online-Plattform – Rechtsinhaber kann nur Postanschrift des Nutzers verlangen

Kategorie: Recht | 9. Juli 2020

Bei illegalem Hochladen eines Films auf eine Online-Plattform wie YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom Betreiber nur die Postanschrift des betreffenden Nutzers verlangen, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer. Das entschied der EuGH (Az. C-264/19).

Weitere Informationen: Illegales Hochladen eines Films auf Online-Plattform – Rechtsinhaber kann nur Postanschrift des Nutzers verlangen

Quelle: www.datev.de

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