Illumination des Landtagsgebäudes in Potsdam erlaubt

Kategorie: Recht | 6. März 2018

Das VG Potsdam hat die wegen der fehlenden Zustimmung der Landtagspräsidentin verbotene Illumination des Landtagsgebäudes in Potsdam erlaubt. Die grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit habe Vorrang vor dem Hausrecht der Landtagspräsidentin (Az. VG 3 L 211/18).

Weitere Informationen: Illumination des Landtagsgebäudes in Potsdam erlaubt

Quelle: www.datev.de

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