Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen dar

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2025

Das FG Münster hat entschieden, dass Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG darstellen (Az. 3 K 906/23 F und 3 K 908/23 F).

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Quelle: www.datev.de

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