Im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbrachte Finanzdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Oktober 2022
Nach Ansicht des EuGH fällt die Gewährung einer Finanzierung an den Originator im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie (Rs. C-250/21).
Quelle: www.datev.de