Im Stadium fortgeschrittener Alzheimerdemenz errichtetes notarielles Testament ist nichtig

Kategorie: Recht | 5. Februar 2018

Eine Erblasserin ist testierunfähig, wenn sie aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vom Alzheimertyp nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und die Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung einzusehen und nach einer solchen Einsicht zu handeln. Ein in diesem Zustand errichtetes notarielles Testament ist nichtig. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 76/16).

Weitere Informationen: Im Stadium fortgeschrittener Alzheimerdemenz errichtetes notarielles Testament ist nichtig

Quelle: www.datev.de

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