Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen und nicht allein auf den Anlagenstandort abzustellen

Kategorie: Steuern und Recht | 12. April 2024

Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage der Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen zu beschäftigen (Az. 4 K 1324/22 VSt).

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Quelle: www.datev.de

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