Impfpass gefälscht – Messwärter verliert nach neunzehnjähriger Betriebszugehörigkeit seinen Arbeitsplatz
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2023
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So das LAG Düsseldorf (Az. 11 Sa 433/22).
Quelle: www.datev.de