Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung
Kategorie: Recht | 25. April 2018
Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. So entschied das SG Koblenz (Az. 4 VJ 4/15).
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Quelle: www.datev.de