Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung

Kategorie: Recht | 25. April 2018

Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. So entschied das SG Koblenz (Az. 4 VJ 4/15).

Weitere Informationen: Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung

Quelle: www.datev.de

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