In EKG-Krankenhausabteilung arbeitende Krankenpflegerin ist kein Pflichtmitglied der Landespflegekammer

Kategorie: Recht | 28. März 2018

Laut VG Koblenz ist eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin kein Pflichtmitglied der Landespflegekammer, da diese Tätigkeit keine ausreichende Nähe zur Krankenpflege aufweise (Az. 5 K 1084/17.KO).

Weitere Informationen: In EKG-Krankenhausabteilung arbeitende Krankenpflegerin ist kein Pflichtmitglied der Landespflegekammer

Quelle: www.datev.de

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