In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher erhält vorläufig Blindengeld
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, einem in Spanien wohnenden deutschen Staatsangehörigen, der Rentenleistungen aus der deutschen Rentenversicherung bezieht, vorläufig Blindengeld nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zu zahlen (Az. 12 B 108/19).
Weitere Informationen: In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher erhält vorläufig Blindengeld
Quelle: www.datev.de