Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer
Kategorie: Steuern und Recht | 8. September 2022
Zur Verhinderung einer dauerhaften Inanspruchnahme der Sozialhilfesysteme kann das Recht auf Einreise und Aufenthalt eines EU-Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland auch unter Berücksichtigung familiärer Bindungen verloren gehen. So entschied das VG Mainz (Az. 4 K 569/21).
Quelle: www.datev.de