Insolvenzantragspflicht: Initiativstellungnahme der BRAK zur geplanten Verlängerung der Aussetzung
Kategorie: Recht | 27. August 2020
Zu dem von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigten Vorschlag, die Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen, die bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wurde, darüber hinaus noch bis Ende März 2021 weiter auszusetzen, hat die BRAK sich in einer Initiativstellungnahme ambivalent geäußert.
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Quelle: www.datev.de