Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017
Das BVerwG hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (Az. 8 C 14.16, 8 C 18.16).
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Quelle: www.datev.de