Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin vorläufig bestätigt

Kategorie: Recht | 14. April 2020

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf im September 2019 gegenüber einer Glücksspielanbieterin aus Malta ausgesprochene Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels im Internet sowie der Werbung hierfür ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 3 L 2847/19).

Weitere Informationen: Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin vorläufig bestätigt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Regeln für die Vergabe von . . . ...

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in . . . ... [weiterlesen]

Verlautbarung Nr. 24 – Zur Eigenschaft . . . ...

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung . . . ... [weiterlesen]

Archiv