Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin vorläufig bestätigt

Kategorie: Recht | 14. April 2020

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf im September 2019 gegenüber einer Glücksspielanbieterin aus Malta ausgesprochene Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels im Internet sowie der Werbung hierfür ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 3 L 2847/19).

Weitere Informationen: Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin vorläufig bestätigt

Quelle: www.datev.de

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