Irreführende Werbung von Zahnärzten

Kategorie: Recht | 24. April 2020

Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis darf nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 140/19).

Weitere Informationen: Irreführende Werbung von Zahnärzten

Quelle: www.datev.de

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