Irreführende Werbung von Zahnärzten
Kategorie: Recht | 24. April 2020
Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis darf nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 140/19).
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Quelle: www.datev.de