Isolierter Tinnitus kann nicht Folge eines Arbeitsunfalls sein
Kategorie: Recht | 16. August 2017
Ein Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u. a. voraus, dass der Versicherte „infolge“ eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig krank ist. Bei einem isolierten Tinnitus bestehe daher kein Anspruch. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 U 2602/16).
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Quelle: www.datev.de