Isolierter Tinnitus kann nicht Folge eines Arbeitsunfalls sein

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Ein Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u. a. voraus, dass der Versicherte „infolge“ eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig krank ist. Bei einem isolierten Tinnitus bestehe daher kein Anspruch. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 U 2602/16).

Weitere Informationen: Isolierter Tinnitus kann nicht Folge eines Arbeitsunfalls sein

Quelle: www.datev.de

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