Ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Breitbandkabelanschluss nach dem TKG separat kündbar?

Kategorie: Recht | 4. Juni 2020

Ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 82/19).

Weitere Informationen: Ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Breitbandkabelanschluss nach dem TKG separat kündbar?

Quelle: www.datev.de

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