Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall
Kategorie: Steuern und Recht | 8. April 2025
Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 1 K 2756/22).
Quelle: www.datev.de