Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2022

Dasd LG München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt (Az. 5 HK O 15710/20).

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Quelle: www.datev.de

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