Jobben neben dem Studium: Haben Studenten Anspruch auf den Mindestlohn?

Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017

Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn bundesweit 8,84 Euro in der Stunde. Die Minijob-Zentrale informiert, für welche Art von Job oder Praktikum ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.

Weitere Informationen: Jobben neben dem Studium: Haben Studenten Anspruch auf den Mindestlohn?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: BMJV veröffentlicht . . . ...

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische . . . ... [weiterlesen]

Steuerliche Förderung der E-Mobilität . . .

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv