Jobcenter muss die Kosten eines fiktiven Mietvertrags nicht bezahlen
Kategorie: Recht | 17. August 2017
Laut SG Stuttgart besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den SGB II-Träger, wenn unter Familienangehörigen ein Mietvertrag mit entsprechender Mietzinsregelung nur abgeschlossen wurde, um den Mietzins wiederum vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft erhalten zu können (Az. S 2 AS 7218/13).
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Quelle: www.datev.de