Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren
Kategorie: Recht | 15. Februar 2019
Das SG Düsseldorf wies die Klage auf Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer Abiturfeier ab.Es bestehe im Rahmen der Existenzsicherung kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können. Zudem habe das Ereignis seit geraumer Zeit festgestanden. Die Klägerinnen hätten die Beträge ansparen oder durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit erwirtschaften können (Az. S 43 AS 2221/18).
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Quelle: www.datev.de