Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren

Kategorie: Recht | 15. Februar 2019

Das SG Düsseldorf wies die Klage auf Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer Abiturfeier ab.Es bestehe im Rahmen der Existenzsicherung kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können. Zudem habe das Ereignis seit geraumer Zeit festgestanden. Die Klägerinnen hätten die Beträge ansparen oder durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit erwirtschaften können (Az. S 43 AS 2221/18).

Weitere Informationen: Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv