Jobcenter muss nicht Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern optimieren

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Januar 2025

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied. dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können (Az. L 11 AS 372/24 B ER).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv