Kammerbeiträge 2014 der IHK Trier rechtswidrig

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Laut VG Trier ist die das Jahr 2014 betreffende Beitragsveranlagung der Industrie – und Handelskammer Trier wegen fehlerhafter Bildung und Aufrechterhaltung der Liquiditätsrücklage für das betreffende Jahr rechtswidrig (Az. 2 K 5521/17.TR, 2 K 9375/17.TR).

Weitere Informationen: Kammerbeiträge 2014 der IHK Trier rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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